WETTBEWERBSRECHT

3 Abs. 1 UWG: „Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig.“

„Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Konkurrenten am Markt. Nicht erlaubt ist der Wettbewerb untereinander mit unlauteren Mitteln. Neben Konkurrenten können auch Verbraucherschutzverbände gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen.“

Im Wesentlichen dreht sich das Wettbewerbsrecht um Fragen des Marketings. Es können jedoch auch Verstöße gegen so genannte „Marktverhaltensregeln“, wie etwa datenschutzrechtliche Vorschriften, wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen.

Wir helfen Ihnen durch eine Beratung im Vorfeld, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, stehen Ihnen aber auch bei der Abwehr von Abmahnungen oder in einem gerichtlichen Verfahren unterstützend zur Seite.

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