WERKVERTRAGSRECHT

Werkverträge sind beinahe alle Verträge mit Handwerkern und begegnen uns ständig im täglichen Leben:
Ob es sich nun um die Reparatur des eigenen PKW handelt, um Planung und Einbau einer Küche oder aber die Installation einer neuen Heizung, die Möglichkeiten sind vielzählig.
Grundsätzlich hat man als Auftraggeber Interesse an einem einwandfreien Ergebnis. Der beauftragte Unternehmer darf für die erbrachte Leistung und den geschuldeten Erfolg jedoch auch seinen Werklohn einfordern.
Im Rahmen des Werkvertragsrechts beraten wir Sie zu Ihren jeweiligen Ansprüchen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, um ein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.

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