STRAFRECHT

Auch wenn man es nicht wahrhaben will, niemand ist davor gefeit, sich mit den Strafverfolgungsbehörden auseinandersetzen zu müssen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um vorsätzlich begangene Straftaten handeln. Gerade bei Verkehrsunfällen, bei denen eine andere Person verletzt wurde, kann man plötzlich Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sein und muss sich mit der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten auseinandersetzen.

Egal, ob ein Tatvorwurf berechtigt oder unberechtigt ist, es macht durchaus Sinn, sich bereits frühzeitig anwaltlich vertreten zu lassen. Denn häufig kann nur auf diese Weise bereits im Ermittlungsverfahren eine sinnvolle Weichenstellung erfolgen. Je nach Schuldvorwurf gibt es Möglichkeiten, ein gerichtliches Verfahren komplett zu vermeiden oder zumindest Ihre Chancen im Strafverfahren auf eine zielführende Verhandlung und eine möglichst angemessene Rechtsfolge zu erhöhen.

Auch als Opfer einer Straftat beraten wir Sie gern über die bestehenden Ansprüche und Möglichkeiten. Denn bei bestimmten Straftaten können sich auch Opfer oder Verletzte am Strafverfahren beteiligen und Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen, so etwa im Rahmen einer Nebenklage. Möglicherweise stehen Ihnen auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schädiger zu. Dabei ist die Bestimmung eines möglichen Schmerzensgeldes nicht immer einfach – Hier gibt es keine starren Sätze, sondern es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch in solch einer Situation unterstützen wir Sie gern.

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