VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die das Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr betreffen. Es gilt sowohl für Führer von Fahrzeugen als auch für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Das Verkehrsrecht ist durchaus komplex, nicht zuletzt, da es sich aus zahlreichen unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammensetzt.
Nach einem Verkehrsunfall gilt es daher, berechtigte Ansprüche zu erkennen und konsequent durchzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der gesamten Abwicklung von Sach- und Personenschäden, der Begutachtung der Unfallfahrzeuge bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung von Sachschäden und Schmerzensgeldansprüchen.

Wer sich mit einem Fahrzeug auf Deutschlands Straßen bewegt, läuft auch Gefahr, Verkehrsverstöße zu begehen. Grund muss dabei keineswegs ein vorsätzlich falsches Fahrverhalten sein. Die meisten Verstöße resultieren vielmehr aus Ablenkung oder Unachtsamkeit. Sobald ein Anhörungsbogen bei Ihnen eintrifft, spätestens aber nach Erhalt eines Bußgeldbescheides, sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Nur dann kann durch Einsicht in die Bußgeldakte ermittelt werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt Sinn macht oder ob es Möglichkeiten gibt, ein Bußgeld herabzusetzen oder ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden.

Ob es um die Schadensregulierung und die Kommunikation mit Unfallgegner und Versicherung nach einem Unfall geht, oder Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid aufgrund von Ordnungswidrigkeiten (Abstandsverstoß, Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß etc.) haben – wir sind für Sie da und verteidigen Ihre Rechte.

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