FAMILIENRECHT

Ein Sprichwort sagt: „Die Familie kann man sich nicht aussuchen“. Auf den Partner oder Ehegatten trifft dies nicht zu. Dennoch stellt sich gelegentlich die ehemals mit Überzeugung getroffene Wahl als falsch heraus. Geht eine Beziehung oder Ehe auseinander, so stellt sich meist die Frage, wie persönliche und wirtschaftliche Verflechtungen wieder aufgelöst werden können.

Je nach aktueller Situation ist das Schicksal einer gemeinsam angemieteten Wohnung oder gemeinsam angeschaffter Vermögenswerte, aber auch eingegangener Verbindlichkeiten, zu regeln. Sind aus einer Beziehung oder Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, so stellen sich automatisch Fragen zu Umgang, Sorgerecht und Kindesunterhalt. Beim Scheitern einer Ehe stehen möglicherweise Ansprüche auf Ehegattenunterhalt oder Zugewinn im Raum. Zudem sind die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu regeln und in den allermeisten Fällen ein gerichtliches Scheidungsverfahren durchzuführen.

Zu allen diesen Fragen beraten wir Sie gern. Wir werden Ihre Rechte bestmöglich nach außen vertreten und eine rechtlich tragfähige und interessengerechte Lösung erreichen, insbesondere wenn die Belange von Kindern zu berücksichtigen sind.
Auch in Angelegenheiten mit Beteiligung des Jugendamtes, insbesondere bei bevorstehenden oder bereits erfolgten Eingriffen in die elterliche Sorge, stehen wir Ihnen gern beratend im Hintergrund oder aktiv im Verfahren vor dem Familiengericht zur Seite.

Gerne beraten wir auch über die Notwendigkeit von Eheverträgen, sind bei deren Gestaltung behilflich oder überprüfen bestehende Eheverträge auf deren Wirksamkeit bzw. die sich aus den getroffenen Vereinbarungen ergebenden Rechtsfolgen.

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