ERBRECHT

Wenn ein Angehöriger stirbt, so stellt sich in diesem Moment der emotionalen Belastung meist auch die Frage, was mit dem Nachlass des oder der Verstorbenen zu tun ist. Wer ist überhaupt Erbe geworden? Greift die gesetzliche Erbfolge oder gibt es Testamente oder andere letztwillige Verfügungen, die den Erbfall beeinflussen? Sind vorliegende Testamente wirksam? Entsteht eine Erbengemeinschaft und wenn ja, wie wäre diese auseinanderzusetzen?

Gern beraten wir Sie zu derartigen Problemfeldern und den sich ergebenden Rechten und Pflichten. So vertreten wir Sie gleichermaßen bei der Regelung bzw. Aufteilung des Nachlasses oder der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Es kann natürlich auch die Frage auftauchen, ob eine angefallene Erbschaft überhaupt angenommen werden soll, vor allem wenn die Zusammensetzung des Nachlasses auf Grund fehlenden Kontaktes nicht bekannt ist oder der Nachlass überschuldet ist. Gern erörtern wir mit Ihnen in einem Beratungsgespräch die Vor- und Nachteile einer Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, insbesondere auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten.

Erbrechtliche Fragen können sich aber natürlich auch in die Zukunft gerichtet stellen. Wie soll mein Vermögen oder Nachlass einmal verteilt werden? Wer soll Erbe werden und sollen diesem irgendwelche Beschränkungen auferlegt werden? Macht es Sinn, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen, ggf. unter Vereinbarung von Gegenleistungen wie Taschengeld oder Wohnrechten. Ohne anwaltliche Beratung besteht jedenfalls die Gefahr, dass gut gemeinte Formulierungen letztlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

Hier stehen wir Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite, um Ihren konkreten Wünschen letztlich auch zur Geltung verhelfen.

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